

Mehr Transparenz bei Verbraucherkrediten
Der Bundestag hat eine EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge in nationales Recht umgesetzt. Im Vordergrund steht ein besserer Verbraucherschutz. Die neuen Regeln wurden in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen und gelten ab 11. Juni 2010.
Die Vorgaben der Europäischen Union waren notwendig geworden, um das Recht der Verbraucherkredite in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren. So gilt jetzt unter anderem eine europaweit einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses.
Anwendungsbereich
Die neuen Bestimmungen gelten für alle Darlehensverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen, teilweise auch für Überziehungskredite und geduldete Überziehungen. Nicht betroffen sind Kredite unter 200 Euro, zinsfreie Darlehen, Existenzgründungsdarlehen über 75.000 Euro und Förderkredite. Außerdem gelten die neuen Vorschriften für Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung nicht für Hypothekendarlehen.
Realistische Kreditwerbung
Die Werbung für Verbraucherkredite wird in Zukunft offener und informativer sein. In der Werbung darf zum Beispiel nicht nur eine einzige Zahl herausgestellt werden, wie etwa ein besonders niedriger Zinssatz. Die Banken müssen auch die weiteren Kosten des Vertrags nennen und diese Angaben mit einem realistischen Beispiel erläutern.
Transparente Vorinformation
Schon vor Abschluss des Kreditvertrages wird der Verbraucher über die wichtigen Punkte zum Kredit informiert. Für diese Unterrichtung wird es einheitliche Muster geben, die für alle Banken europaweit gelten. So kann der Verbraucher besser als bisher die verschiedenen Angebote vergleichen und die Vor- und Nachteile abwägen. Zu diesen standardisierten Informationen gehören zum Beispiel:
Neues Kündigungsrecht
Kündigung durch die Bank ist bei unbefristeten Verträgen nur noch zulässig, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart wurde. Verbraucher können einen unbefristeten Kreditvertrag jedoch jederzeit kündigen. Bei befristeten Verträgen (ausgenom-men Hypothekendarlehen) darf der Verbraucher den Kredit in Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Hier gibt es allerdings einen Wermutstropfen: Nach dem neuen Recht kann die Bank dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die es bisher bei Verbraucherkrediten in Deutschland nicht gab. Die Entschädigung ist aber auf maximal ein Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe begrenzt.
Elektronischer Vertragsabschluss
Der Gesetzgeber hat bereits die Voraussetzungen zum Abschluss von Verträgen mit der sogenannten qualifizierten Signatur im Internet geschaffen. Hier ist jedoch besondere Aufmerksamkeit gefragt: Durch einen Klick an der falschen Stelle kann schnell ein Vertrag zustande kommen, den der Verbraucher so nicht gewollt hat.