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Schufa: Verbraucher können Dateneinsicht verlangen

Wer eine Wohnung mieten oder einen Kredit nehmen will, kommt um die Schufa fast nicht herum. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung sammelt Daten von rund 65 Millionen Menschen in Deutschland – insgesamt 440 Millionen Datensätze.

Eine gute Schufa-Auskunft kann bares Geld wert sein. Denn wer dort negative Einträge aufweist, der zahlt z.B. bei Kreditzinsen oftmals drauf. Die Verbraucherzentralen registrieren hier Unterschiede von bis zu 3,4 Prozentpunkten bei den Zinsen.

Allerdings: Viele der gesammelten Daten sind schlicht und einfach falsch. Das hat der Münchener Soziologe Dieter Korczak herausgefunden. Korczak sagte der ARD: "Wir haben festgestellt, dass 45 % der gespeicherten Daten fehlerhaft, unvollständig, nicht zutreffend waren. Das halten wir natürlich nicht für tragbar. Wenn etwas gespeichert wird, dann kann der Bürger erwarten, dass es auch korrekt und richtig gespeichert wird."

Nun haben Verbraucher neuerdings aber einen gesetzlichen Schutz gegen solche falschen Einträge sowie gegen Nachteile, die sich daraus ergeben. Zum 1.April ist das novellierte Bundesdatenschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht in dem neuen § 34 umfassende Auskunftsrechte vor. So kann man bei der Schufa und anderen Auskunfteien Auskunft über die Herkunft aller Informationen verlangen, die in den letzten zwei Jahren gesammelt worden sind. Auskunfteien sind verpflichtet, eine solche Auskunft einmal pro Jahr unentgeltlich zu erstellen. Falls sich Daten als falsch herausstellen, hat man ein Recht auf Löschung dieser Einträge. Dies gilt nach § 35 Bundesdatenschutzgesetz auch für Daten, die veraltet sind.

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