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Kostenloser Parkplatz am Arbeitsplatz

Parkplätze in den Städten werden immer knapper - und teurer. Wer für das Abstellen seines Fahrzeugs während der Arbeitszeit die Parkuhr oder den Automaten im Parkhaus füttern muss, kommt schnell auf einen stattlichen Betrag an zusätzlichen Autokosten. Allerdings sind Parkgebühren nicht von der Steuer absetzbar – sie sind mit der Entfernungspauschale abgegolten.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine BDL weist jedoch daraufhin, dass in Fällen, in denen der Arbeitgeber einen Parkplatz während der Arbeitszeit unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt, keine Steuer- und Sozialversicherungspflicht besteht. Der Steuervorteil gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Parkplätze anmietet und sie seinen Mitarbeitern unentgeltlich überlässt. Auf die Höhe der Mietkosten kommt es dabei nicht an.

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