

Wer potenzielle Kunden mit unerlaubter Telefonwerbung behelligen will, sollte künftig ordentlich Geld zur Seite legen. Bis zu 50.000 Euro Strafzahlungen können fällig werden. Das hat das Bundeskabinett Ende Juli beschlossen.
Werbeanrufe sollen künftig nur noch dann zulässig sein, wenn der Angerufene ausdrücklich eingewilligt hat. Außerdem dürfen Telefonwerber ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Anderenfalls droht eine weitere Geldbuße - bis zu 10.000 Euro.
Auch in weiteren Punkten sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen der Kundenrechte vor. Wer am Telefon einen Vertrag abschließt, kann ihn künftig leichter kündigen. Das gilt insbesondere bei der Lieferung von Zeitschriften sowie bei Wett- und Lotteriediensten. Bislang hat es hier nicht durchweg ein Widerrufsrecht gegeben.
Mehr Transparenz bei 0180er-Nummern
Die Kundenrechte werden auch bei der Telekommunikation allgemein verbessert. Dabei geht es unter anderem um Preis-Transparenz bei 0180-Nummern. Viele Unternehmen und Behörden nutzen mittlerweile diese Nummern für ihre Kundenkontakte. Feste Preise gelten bislang aber nur für Anrufe aus Festnetzen. Künftig müssen die 0180er-Preise sowohl für Anrufe aus den Festnetzen als auch aus den Mobilfunknetzen angegeben werden. Auch wird eine Preisobergrenze eingeführt: Anrufe vom Handy auf eine 0180-Nummer dürfen dann maximal 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf kosten.