
Autofahrer müssen seit dem 1. Mai dieses Jahres ihren Pkw an die Witterungsverhältnisse anpassen. So gehört zum Beispiel im Winter Frostschutzmittel in die Scheibenwischanlage. Auch darf auf Straßen, die mit Schnee oder Eis bedeckt sind, nur noch mit tauglichen Reifen gefahren werden.
Das sind hauptsächlich Winter- und Ganzjahresreifen, die die M+S Aufschrift oder das Schneeflocken-Symbol tragen. Lediglich mit solchen Reifen darf bei Schnee und Eis gefahren werden. Ein Verstoß kostet 20 Euro. Bei einer Behinderung des Verkehrs sind 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Es zählen immer die Witterungsverhältnisse auf der Straße zum Zeitpunkt der Fahrt. Nur das Verkehrszeichen Nr. 268 der Straßenverkehrsordnung schreibt eine Schneekettenpflicht vor, und dies unabhängig von den verwendeten Reifen.