Grundsätzliches zur Fahrvergünstigung
Den Fahrvergünstigungsregelungen liegt der
Fahrvergünstigungs-Tarifvertrag sowie der JobTicket Tarifvertrag zu Grunde.
Damit haben sie den gleichen Stellenwert wie andere Tarifverträge auch. Weiter
spielen bei den Fahrvergünstigungsregelungen steuerrechtliche Vorschriften eine
bedeutende Rolle.
Die nachstehenden Informationen stammen von der DB AG bzw. dem BEV und sind
im Original wiedergegeben.
Da sich Euro-Beträge, Rufnummern, Anschriften sowie die FDE-Liste laufend ändern können, kann keine Gewähr zu den Angaben gegeben werden. (Für Hinweise bezüglich Änderungen sind wir dankbar)
Ausführliche Informationen können den BFW-Broschüren 708/5 (Neuregelung der
persönlichen Fahrvergünstigungen) und 713/1 (Job-Ticket M) (
BFW-Ratgeber), welche
ausschließlich über die
Ortsverwaltungen erhältlich sind, entnommen
werden.
Ausführliche Informationen für TRANSNET-Mitglieder