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Grundsätzliches zur Fahrvergünstigung

Den Fahrvergünstigungsregelungen liegt der Fahrvergünstigungs-Tarifvertrag sowie der JobTicket Tarifvertrag zu Grunde. Damit haben sie den gleichen Stellenwert wie andere Tarifverträge auch. Weiter spielen bei den Fahrvergünstigungsregelungen steuerrechtliche Vorschriften eine bedeutende Rolle.

 
Die nachstehenden Informationen stammen von der DB AG bzw. dem BEV und sind im Original wiedergegeben.

Da sich Euro-Beträge, Rufnummern, Anschriften sowie die FDE-Liste laufend ändern können, kann keine Gewähr zu den Angaben gegeben werden. (Für Hinweise bezüglich Änderungen sind wir dankbar)

Ausführliche Informationen können den BFW-Broschüren 708/5 (Neuregelung der persönlichen Fahrvergünstigungen) und 713/1 (Job-Ticket M) (BFW-Ratgeber), welche ausschließlich über die Ortsverwaltungen erhältlich sind, entnommen werden.

 

Ausführliche Informationen für TRANSNET-Mitglieder

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